Türen schnell montieren mit zugelassenem System
Zargenhinterfüllung mit Novoferm Brandschutzschaum für T30-Türen und verschiedene ZargenMit dem Brandschutzschaum von Novoferm lassen sich Zargen deutlich schneller und sauberer hinterfüllen als mit Mörtel. Die üblichen Vorkenntnisse für den Einbau von Feuerschutztüren genügen dafür vollkommen.Die Dokumentation des zulassungskonformen Einbaus ist denkbar einfach. Zu diesem Zweck befinden sich auf der Schaumdose leicht ablösbare Selbstklebe-Etiketten, die einfach auf die Übereinstimmungsbestätigung geklebt werden und alle erforderlichen ?ngaben enthalten.- Brandschutzschaum zur Zargenhinterfüllung bei ein- und zweiflügeligen Novoferm Brandschutztüren
- entsprechend den Türtypen T30-1 N2/50 und T30-2 N22/50
- Größenbereich:
- einflügelig bis 1350x2500 mm
- zweiflügelig bis 3000x3000 mm
- Zulassung Nr. Z-6.20.2016, geprüft nach den Kriterien der EN 1634-1, zugelassen nach DIN 4
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
- Gebinde: Dose
- Versandgewicht: 1,10 kg
- Inhalt: 0,75 l
Tiefpreisprüfung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bereits vorliegende Angebote durch uns überprüfen zu lassen um Ihnen eventuell ein preislich noch interessanteres Angebot zu unterbreiten.
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: info@bauschnell.de oder telefonisch: (0 29 03) 441 - 31 um Ihre Fragen zu klären.